Unsere Leistungen für Selbstzahler:

Auch wenn Sie keine private Krankenversicherung haben, können wir Ihnen kompetent weiterhelfen. Der Zeitrahmen entspricht unserer üblichen großzügigen Terminplanung, so dass Ihr Anliegen sicher nicht zu kurz kommt. Im Prinzip steht Ihnen dabei das gesamte Angebotsspektrum unserer Praxis offen, hier einige der häufig genutzten Selbstzahlerleistungen:

Wir sind verpflichtet, erbrachte ärztliche Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abzurechnen. Der sogenannte „einfache“ Satz der Gebührenordnung (1.0-fach) darf dabei nicht unterschritten werden. Aus standes- und werberechtlichen Gründen dürfen wir keine Pauschalpreise für solche Leistungen veröffentlichen, den Kostenrahmen erfahren Sie selbstverständlich verbindlich und vorab. Eventuell benötigte Fremdleistungen, beispielsweise Laboruntersuchungen können hinzukommen, auch hier besprechen wir vorher, welche Zusatzkosten entstehen werden.